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   BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17 (EP)   

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BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17 (EP) (https://dejure.org/2019,52225)
BPatG, Entscheidung vom 03.12.2019 - 4 Ni 24/17 (EP) (https://dejure.org/2019,52225)
BPatG, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 4 Ni 24/17 (EP) (https://dejure.org/2019,52225)
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  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    Insoweit kann deshalb vorliegend offenbleiben, ob vorliegend ausnahmsweise wegen unauflösbarer Widersprüche der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend zur Auslegung ergänzend auf die Patenthistorie zugegriffen werden darf (BGHZ 194, 107, Rn. 28 - Polymerschaum I).

    1.1 Nach ständiger Rechtsprechung ist für den Inhalt einer Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung maßgebend, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik den ursprünglichen Unterlagen unmittelbar und eindeutig als zu der zum Patent angemeldeten Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2016, 50 - Teilreflektierende Folie; BGHZ 194, 107 Rn. 45 - Polymerschaum).

    Auch ein "breit" formulierter Patentanspruch kann deshalb als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Patentanspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Patentanspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; 2012, 1124 - Polymerschaum).

  • BPatG, 23.07.2019 - 3 Ni 16/17
    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    Ergänzend verweist die Beklagte auf die Entscheidung des 3. Senats vom 23. Juli 2019 zum europäischen Patent EP 2 301 626, das aus der gleichen Stammanmeldung hervorgegangen ist wie das Streitpatent und das ein Antibiotikum zur Behandlung lokaler Infektionen schützt (3 Ni 16/17 (EP)).

    VP1 BPatG, Urteil vom 23. Juli 2019, 3 Ni 16/17 (EP).

    Zu keiner anderen Beurteilung kommt der Senat auch unter Berücksichtigung des Urteils des 3. Senats vom 23. Juli 2019, 3 Ni 16/17 (EP) (VP1), das zur dritten Teilanmeldung EP 2 301 626 der Stammanmeldung NK4 ergangen ist und ein Antibiotikum zur Behandlung von lokalen Infektionen betrifft.

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    1.3.1 Der Senat ist sich bewusst, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Erfordernis einer unmittelbaren und eindeutigen Offenbarung in einer Weise angewendet werden muss, die berücksichtigt, dass die Ermittlung dessen, was dem Fachmann als Erfindung und was als Ausführungsbeispiel der Erfindung offenbart wird, wertenden Charakter hat, und dass eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung vermieden wird (BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).

    Auch ein "breit" formulierter Patentanspruch kann deshalb als unbedenklich zu erachten sein, wenn sich ein in der ursprünglichen Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Patentanspruch umschriebenen allgemeineren technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Patentanspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2014, 970 - Stent; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; 2012, 1124 - Polymerschaum).

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    3.3 Ausgehend von diesem Stand der Technik und der insoweit aufgrund des objektiven und auch tatsächlich gelösten technischen Problems zu formulierenden Aufgabe (BGH GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung; GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung), dem Arzt ein brauchbares diagnostisches Regime für die erfindungsgemäße Zielgruppe an die Hand zu geben, mit dem durch eine durch PCT-Messungen begleitete Verlaufsbeobachtung der durch Abfall des PCT-Wertes zum Ausdruck kommende Indikator für eine bakterielle Infektion das wesentliche Instrumentarium bildet, bot sich deshalb die NK12 als Sprungbrett dafür an, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).

    Damit waren in der NK12 die entscheidenden und hinreichenden Anstöße und Anregungen bereits gegeben, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung), nämlich durch Festlegung eines für den Arzt repräsentativen und praktikablen Wertes.

  • BGH, 15.09.2015 - X ZR 112/13

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Inanspruchnahme der

    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    1.1 Nach ständiger Rechtsprechung ist für den Inhalt einer Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung maßgebend, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik den ursprünglichen Unterlagen unmittelbar und eindeutig als zu der zum Patent angemeldeten Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH GRUR 2015, 573 - Wundbehandlungsvorrichtung; BGH GRUR 2016, 50 - Teilreflektierende Folie; BGHZ 194, 107 Rn. 45 - Polymerschaum).

    Deshalb ist es grundsätzlich auch zulässig, das Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale in den Patentanspruch zu beschränken, sofern die beanspruchte Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann, wenn die Merkmale eines Ausführungsbeispiels, die zusammen, aber auch je für sich den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung dienen (BGH GRUR 2016, 50 - Teilreflektierende Folie; GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt; Senat 4 Ni 4/14, Urteil vom 19. Juni 2015).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    Insoweit kann die Patentschrift im Hinblick auf die gebrauchten Begriffe auch ihr eigenes Lexikon darstellen (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; Mitt. 2000, 105 - Extrusionskopf).
  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    1.2 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung einer unzulässigen Erweiterung des Inhalts der Anmeldung jedenfalls nicht (nur) die Offenbarung der Teilanmeldung maßgeblich ist, sondern nach Art. 11 § 6 Abs. 1 Nr. 3 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 Buchst. c EPÜ diejenige der Stammanmeldung, wie es auch nationaler Rechtsprechung für die Teilung der Anmeldung entspricht (siehe BGH GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; GRUR 2000, 688 - Graustufenbild; Melullis GRUR 2001, 971, 975).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    Innerhalb dieses Rahmens können deshalb Patentansprüche weiter gefasst werden als in den ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen (BGH GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument, m.w.H.).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    3.3 Ausgehend von diesem Stand der Technik und der insoweit aufgrund des objektiven und auch tatsächlich gelösten technischen Problems zu formulierenden Aufgabe (BGH GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe; GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung; GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung), dem Arzt ein brauchbares diagnostisches Regime für die erfindungsgemäße Zielgruppe an die Hand zu geben, mit dem durch eine durch PCT-Messungen begleitete Verlaufsbeobachtung der durch Abfall des PCT-Wertes zum Ausdruck kommende Indikator für eine bakterielle Infektion das wesentliche Instrumentarium bildet, bot sich deshalb die NK12 als Sprungbrett dafür an, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
    1.3.2 Unzulässig ist eine Verallgemeinerung hingegen, wenn den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu entnehmen ist, dass einzelne Merkmale in untrennbarem Zusammenhang miteinander stehen, der Patentanspruch diese Merkmale aber nicht in ihrer Gesamtheit vorsieht (BGH GRUR 2016, 1038 Fahrzeugscheibe II; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 17.02.2015 - X ZR 161/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Nichtigerklärung

  • BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98

    Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht

  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

  • BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14

    Patentnichtigkeitssache: Hilfsweise Verteidigung des Streitpatentes mit

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

  • BGH, 09.04.2013 - X ZR 130/11

    Verschlüsselungsverfahren

  • BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97

    Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf

  • BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Unzulässige Erweiterung des Patentanspruchs durch

  • BPatG, 03.07.2012 - 4 Ni 15/10

    Unterdruckwundverband - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Unterdruckwundverband

  • BPatG, 03.02.2015 - 4 Ni 36/13

    Brustpumpe - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Brustpumpe (europäisches

  • BPatG, 19.06.2015 - 4 Ni 4/14

    Systeme zur Platzierung von Material in Knochen - Wirkungslosigkeit dieser

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